Veranstaltung: | 1. Mitgliederversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.1 Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Antonia Groß |
Eingereicht: | 23.10.2020, 20:56 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Einführung von Antragsfristen
Beschlusstext
In § 5 einfügen:
7. Satzungsänderne Anträge sind mit einer Frist von 3 Tagen vor Eintritt in die
Versammlung einzureichen, übrige Anträge können bis einen Tag (24h) vor der
Versammlung eingereicht werden.In Fällen der besonderen Dringlichkeit kann von
den oben genannten Fristen abgewichen werden. Die Dringlichkeit wird mit der
einfachen Mehrheit der Versammlung festgestellt.
Begründung
Die Mitgliederversammlungen der GRÜNEN JUGEND Leipzig werden stetig größer. Um den wachsenden Zahlen und Ansprüchen gerecht zu werden, stellen die Versammlungen einen größeren organisatorischen Aufwand dar. Dieser spiegelt sich nicht nur darin wieder, dass wir mehr Verantwortlichkeiten wählen, sondern uns auch vermehrt mit inhaltlichen Anträgen beschäftigen. Um eine produktive Debatte zu ermöglichen ist es notwendig, diese Anträge den Mitgliedern mindestens einen Tag vorher zur Verfügung zu stellen. So kann sichergestellt werden, dass alle die Möglichkeit hatten, den Antragstext zu lesen und gegebenenfalls Änderungsanträge einzureichen.
Für Satzungsänderungsanträge schlage ich eine Frist von drei Tagen vor, um neben der Signalwirkung eine realistische Frist zu schaffen, in der sich auch mit etwas tiefergehenden Satzungsfragen beschäftigt werden kann.